Kinder schützt man nicht mit Populismus

22.04.2014

Grundsätzlich ist es richtig, dass Menschen, welche die sexuelle Integrität von Kindern gefährden, nicht mit diesen arbeiten dürfen. Soweit teilt die JUSO das Ziel der Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“. Aber wir wollen mehr.

Nicht nur sexuelle, sondern auch psychische Gewalt an Kindern gehört bestraft, sondern auch psychische und zwar unabhängig davon, ob diese Gewalt Kindern im Rahmen eines beruflichen oder ehrenamtlichen Engagements angewendet wird, oder im privaten Bereich und genau da liegt eine grosse Schwäche der Initiative. Die Mehrheit der sexuellen Übergriffe geschehen ausserhalb einer beruflichen Tätigkeit, oft genug im engsten Familienkreis. Ein Berufsverbot, würde also die Mehrheit der TäterInnen kaum tangieren. Mit dem indirekten Gegenvorschlag ist es aber möglich, ein Tätigkeitsverbot sowie Kontakt- und Rayonverbote auszusprechen, welche die Opfer umso wirksamer vor den TäterInnen zu schützen vermögen, ohne sich dabei auf sexuelle Übergriffe zu beschränken. So können die entsprechenden Massnahmen auch bei Vergehen gegen Leib und Leben beschlossen werden. Hier verspricht die Initiative zwar viel, hält bei genauerer Betrachtung allerdings wenig.
Während die Initiative bei der Mehrzahl pädosexueller TäterInnen gar nicht greift, wird sie bei Fällen wie der oft zitierten Jugendliebe umso problematischer. Entgegen den Behauptungen vieler Befürworter, wäre bei einer Annahme der Initiative eines klar: Ein 19-jähriger, der eine einvernehmliche sexuelle Beziehung zu einer 15-jährigen unterhält und dafür angeklagt wird, darf lebenslang nicht mehr mit Kindern arbeiten. Das widerspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Oft hört man die Befürworter beteuern, dass die Strafe in solchen Fällen noch immer im Ermessen des Richters liegen würde, die Initiative lässt aber keinen Raum für richterliches Ermessen.

Es ist vor diesem Hintergrund sehr fraglich, weshalb an einer Initiative, die, so gut wie sie auch gemeint sein mag, derart gravierende Mängel aufweist, festgehalten wird. Bei gewissen Politikern drängt sich der Verdacht auf, sich mit dieser Vorlage profilieren zu wollen, wohlgemerkt auf Kosten eines tatsächlichen Kinderschutzes.
Der indirekte Gegenvorschlag geht weiter als die Initiative. Er trifft die Richtigen und er trifft sie mit aller Härte, ohne gegen rechtsstaatliche Prinzipien zu verstossen. Wer Kinder schützen will, sagt am 18. Mai Nein zur Initiative und damit Ja zum Gegenvorschlag.