Saftige Blumenwiesen – vom Beton überbaut!

12.11.2020 - Léon Schulthess

Die Konzernverantwortungs- und Kriegsgeschäfte-Initiative sind die omnipräsenten Vorlagen des kommenden Urnenganges vom 29. November. Jedoch stimmen die Luzerner*innen auch über die kantonale Kulturlandschafts-Initiative ab, welche an vorangegangene Begehren, Kulturland vor Zersiedelung zu schützen, anknüpft.

Vorneweg eine kurze Erläuterung des Begriffs «Kulturlandschaft»: Dieser beschreibt nicht bloss Agrarflächen sondern das Aussehen der Luzerner Landschaft insgesamt im Spannungsfeld zwischen Siedlungen und Natur. Und ebendieses Kulturland soll durch eine Verfassungs- und Gesetzesinitiative stärker geschützt werden. Dabei zielt die Initiative einerseits auf die Festlegung allgemeiner Grundsätze in der Verfassung ab: Schutz und haushälterische Nutzung des Bodens wie auch das Eindämmen fortschreitender Überbauung. Detaillierter ist die Gesetzesvorlage, die den konkreten Vollzug reglementieren und dementsprechend das kantonale Planungs- und Baugesetz ergänzen soll. Anhand raumplanerischen Massnahmen würden Siedlungsgebiete festgelegt, um genügend Kulturland der Landwirtschaft zu erhalten, die Biodiversität aufrecht zu erhalten und die Nutzflächen qualitativ und quantitativ zu schützen.

Siedlungsbau und Naturräume müssen neu gedacht werden

Beispielsweise müsse unsinnigen Bodenverschiebungen Einhalt geboten werden. Solche ereignen sich, sobald Agrarfläche überbaut, dessen Boden abgetragen und auf weniger wertvollerer Fläche ausgetragen wird. Obschon die Anzahl solcher Fruchtfolgeflächen pro Kanton bereits vom Bund vorgeschrieben ist, sind Verschiebungen dennoch möglich, da sie die Statistik nicht verändern, die Bodenqualität aber deutlich mindern.

Grundsätzlich verlangt das Komitee – bestehend aus einer Mitte-Links-Koalition und Tier- und Umweltorganisationen – nichts, was noch nicht in einem übergeordneten Recht festgelegt ist. Das Problem liegt beim fehlenden Fokus auf die luzerner Zersiedlungs-Problematik und den vernachlässigten Anliegen der Agrarwirtschaft und der Umwelt. Es darf nicht mehr sein, dass masslos in das Grün hinausgebaut wird. Das Siedlungswachstum muss anhand verdichtetem Bauen fortschreiten, ohne die umliegende Natur zu beeinträchtigen.

Die breitflächige Zersiedelung ist eine stetige Problematik

Der Blick auf vergangene ähnliche Begehren argumentiert die Lancierung zweier Initiativen: Im Kanton Zürich wurde 2012 die Kulturlandinitiative angenommen, jedoch wurde dann die Umsetzung verweigert. Damit dies nicht auch in Luzern geschieht, benötigt es die Erweiterung des Gesetzes. Auch die im Februar 2019 an der Urne abgelehnte nationale Zersiedelungsinitiative untermalt die Dringlichkeit, wertvollen Boden vor Überbauungen schützen zu müssen. Und im Kanton Thurgau wurden 2017 zwei Gegenvorschläge zu der Verfassungs- und Gesetzesinitiative „Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft“ angenommen.

Ein ungenügender Gegenvorschlag der Regierung

Und auch dieses Mal gibt es einen Gegenvorschlag. Der Vorschlag der Regierung, welcher die hauptsächlich bürgerlichen Gegner befürworten, soll das Ziel der Initiativen nicht verhindern, es aber gemässigter verfolgen. Das Hauptargument sei eine eingeschränkte Freiheit der Raumplanung und der wirtschaftliche Aspekt der Gewerbe.

Mit dem Gegenvorschlag wird aber keine einzige Fruchtfolgefläche oder landwirtschaftliche Nutzfläche geschützt, der Kulturlandverlust ginge ungebremst weiter. Jedes Jahr verschwinden 200 Hektar Kulturland, mit dieser Fläche könnten 800 Menschen mit lokalen und klimafreundlichen Lebensmitteln versorgt werden. Gleichzeitig verschwinden auch reizvolle Landschaften und Naturräume für einheimische Pflanzen und Tiere.

Somit wird am 29. November über eine Verfassungs- und Gesetzesinitiative wie auch über den Gegenvorschlag abgestimmt und der Schutz unserer Luzerner Kulturlandschaft und Biodiversität in massgebliche Bahnen geleitet.