Mindestlohn-Initiative
In der Stadt Luzern hat die JUSO Luzern im März 2023 ihre Initiative “Existenzsichernde Löhne jetzt!” eingereicht. Die Initiative verlangt einen Mindestlohn von 22 Franken in der Stunde, umgerechnet also ca. 4000 Franken pro Monat bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Heute hat der Stadtrat seine Stellungnahme zur Initiative veröffentlicht. “Wir sind enttäuscht, lehnt der Stadtrat unsere Initiative ab. Offenbar haben die Stadträt*innen, mit ca. 200’000 Franken Lohn pro Jahr, die Bedürfnisse der Luzerner Stadtbevölkerung verkannt.” sagt Valentin Humbel, Präsident JUSO Luzern. Denn knapp 3’000 Personen arbeiten in Luzern für einen Bruttolohn unter CHF 4’000 pro Monat. Jeder zusätzliche Franken macht einen Unterschied und hilft jenen Menschen, die trotz Vollzeitbeschäftigung unter Armut leiden. Die Initiative setzt ein klares Zeichen für existenzsichernde Löhne.
Mindestlöhne geniessen schweizweit Rückhalt in der Bevölkerung: Verschiedene Kantone und Gemeinden kennen schon eine Regelung. So stimmten im letzten Jahr die Städte Zürich und Winterthur einem kommunalen Mindestlohn mit 65.5% bzw. 69.4% Ja-Stimmen zu. Dieses deutliche Resultat zeigt klar, Mindestlöhne sind nicht nur mehrheitsfähig und entsprechen gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage einem Bedürfnis. Es ist höchste Zeit für einen Luzerner Mindestlohn!
“Ein Mindestlohn hat keinen Einfluss auf die Zahl der Beschäftigten. Mit einem Mindestlohn gehen keine Arbeitsplätze verloren!” sagt Andri Hummel, Co-Hauptverantwortlicher der Initiative.Die Faktenlage ist klar: Studien zu den Kantonen Neuenburg und Genf, zeigen, dass keine negativen Effekte auf die Beschäftigtenzahl nach der Einführung von einem Mindestlohn auftreten. Signifikante Verbesserungen für Arbeitnehmende gab es aber bei den Löhen, insbesondere im Tieflohnsektor.
Der Stadtrat spricht im B+A von einer uneindeutigen Faktenlage bezüglich der Wirksamkeit von Mindestlöhnen. Als einzige Quelle, welche gegen diese klare Faktenlage spricht, wird eine vom Arbeitgeberverband Region Basel, dem Basler Gewerbeverband sowie der Handelskammer beider Basel mitfinanzierte Studie aufgeführt. Die erwähnte Studie ist weder objekiv noch repräsentativ für die Schweiz.
Eingenommen von einem durch die Wirtschaftsverbände geschürten Angst-Szenario fährt sich der Stadtrat in schwachen Argumenten fest. Einerseits wird ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit konstatiert und andererseits werden die Verwaltungskosten angeführt. Bezüglich der Wirtschaftsfreiheit lässt sich das vom Bundesgericht (bspw. BGE 97 I 499) längst anerkannte sozialpolitische Motiv hervorheben. Im Sinne einer Verhältnismässigkeits-Abwägung, lassen sich ausbeuterische Löhne in keiner Branche und unter keinen Umständen der unternehmerischen Freiheit opfern.
Stichprobenkontrollen und eine Meldestelle für unrechtmässige Löhne können ohne grosse Kosten eingerichtete werden. Durch einen Mindestlohn werden nicht zuletzt auch die Sozialwerke entlastet, was die allfällige Kosten wiederum relativiert. Ausserdem haben Arbeitgebende, welche den Mindestlohn einhalten, nichts zu befürchten.
Zuletzt verweist der Stadtrat auf die Sozialpartnerschaft und die GAV, welche “gefährdet” würden. Leider sind bei weitem nicht alle Arbeitnehmenden des Niedriglohnsektors einem GAV unterstellt. Unser übergeordnetes Ziel ist, die Initiative in Luzern zu gewinnen und dem Anliegen national und kantonal weiter Schub zu verleihen. Alle Arbeitnehmenden sollen von Ihrem Lohn leben können. Wir schauen mit Spannung auf die Beratung im Grossen Stadtrat.