Luzerner Jungparteien vereint gegen das Polizeimassnahmen-Gesetz (PMT)
Im Vorfeld der Abstimmungen haben wir als Jungparteien des Kantons Luzern beschlossen, das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vom 25. September 2020 (PMT) entschieden abzulehnen. Wir halten jedoch die umfassenden Möglichkeiten der Grundrechtseingriffe im vorliegenden Gesetz für äusserst gefährlich. Zum einen ist in diesem Gesetz der Begriff des Gefahrders oder der Gefährderin unzureichend präzisiert und lässt extrem viel Interpretationsspielraum zu. Der Begriff «terroristische Aktivität» wird im BG zu PMT als «Bestreben zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung» definiert, welche «mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt» wird. Der Verein Demokratische Jurist_Innen Schweiz befürchtet, dass dem Staat damit ein Instrument geschaffen wird, mitunter politischen Aktivismus zu kriminalisieren und mit rechtsstaatlich äusserst fragwürdigen Mitteln zu unterdrücken. “Dies öffnet Tür und Tor für Willkür. Nur schon meine Teilnahme an einer Klimademo könnte als Terrorismus gelten” ergänzt Michelle Meyer, Co-Präsidentin der Jungen Grünen Kanton Luzern. Des Weiteren würde die Einordnung als «Gefährderin oder Gefährder» an blossen Anhaltspunkten und nicht auf objektiven Tatsachen, beruhen und damit gegen das Legalitätsprinzip verstossen.
Die Polizei könne gegen sogenannte «Gefährder» Massnahmen wie Kontakt- und Rayonverbote, Hausarrest oder sogar Präventivhaft anordnen. Sie könnten ohne den Bezug zu einer konkreten Straftat angewendet werden, was eindeutig gegen Art. 5 EMRK verstösst. Massnahmen, welche derart schwerwiegend in die Grundrechte von Menschen eingreifen, bedürfen in einem Rechtsstaat in JEDEM Fall einer gerichtlichen Anordnung. Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass jene Massnahmen bereits bei zwölfjährigen Kindern, mit Ausnahme des Hausarrests ab 15 Jahren, anwendbar sind und damit in einem schweren Konflikt mit der UN-Kinderrechtskonvention stehen. Léon Schulthess, Co-Präsident der JUSO Luzern, erweitert: “Dass man Recht schaffen will, auf einer Basis, die das Fundament des Rechtsstaates untergräbt, ist höchstgefährlich!”
Daher sind wir der Auffassung, dass solche Massnahmen keinesfalls von einem Exekutivorgan allein verfügt werden dürfen. Auch wenn eine richterliche Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht nachträglich möglich wäre, könnte ein solches Verfahren sehr lange dauern und würde nur auf die Beschwerde von Betroffenen hin überhaupt aufgenommen. Menschen, welche nicht ausreichend über ihre Rechte Bescheid wissen, wären systematisch benachteiligt.
Nicht zuletzt zählen für uns auch die Stimmen zahlreicher angesehener Juristinnen und Juristen, welche dieses Bundesgesetz in einem offenen Brief an die Eidgenössischen Räte schwer kritisieren.[2]
Wir Luzerner Jungparteien sagen ausdrücklich NEIN zu einem Gesetz, welches polizeistaatlicher Willkür Tür und Tor öffnet. Wir appellieren hiermit an alle Stimmberechtigen, dieses gefährliche Gesetz am 13. Juni 2021 entschieden abzulehnen