Grundsätzliche Bemerkungen
Im Jahr 2015 unterzeichnete die Schweiz das Pariser Klimaabkommen. Damit verpflichtete sie sich die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, um unter 1.5°C zu bleiben. Der IPCC-Sonderbericht von 2018 macht deutlich, dass es von grösster Bedeutung ist das 1.5°C Ziel einzuhalten, wenn wir die schlimmsten Folgen der Klimakrise abschwächen und nicht in eine unaufhaltsame Rückkoppelungsschleife der Erderwärmung geraten wollen.
Der Klima- und Energiebericht soll zeigen, wie der Kanton Luzern seinen Beitrag zum Pariser Klimaabkommen leisten kann. Er sieht eine gleichmässige Reduktion der CO2-Emissionen auf «Netto null» bis 2050 und um ca. 40% bis 2030 vor. Die JUSO Luzern erachtet dieses Ziel jedoch als völlig unzureichend.Damit erfüllt er nicht einmal die Mindestanforderungen des IPCC für die Einhaltung des 1.5°C Ziels. Um wenigstens eine 66%-Chance zu haben, das 1.5°C Ziel einzuhalten, müssen wir spätestens bis 2035 «Netto null» CO2-Emissionen erreichen. Deshalb fordern wir vom Kanton Luzern, der überdurchschnittlich viel CO2 ausstösst und als Teil der wohlhabenden Schweiz über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, seine CO2-Emmisionen auf «Netto null» bis 2030 zu reduzieren. Nur so kann der Kanton Luzern seiner globalen Verantwortung gerecht werden und ärmere Länder entlasten.
Wir bezweifeln, dass mit den geplanten Massnahmen das Ziel «Netto null» bis 2050 erreicht werden kann. Der Kanton Luzern setzt hauptsächlich auf Lenkungsabgaben, sowie Anreiz- und Förderprogramme, statt verbindliche Regeln für die Wirtschaft einzuführen. Die meisten Massnahmen basieren auf der Freiwilligkeit von Unternehmen, weshalb ihre Wirkung schwer einzuschätzen sind. Damit setzt der Kanton Luzern entscheidende Jahre im Kampf gegen den Klimawandel aufs Siel, wenn er keine verbindlichen Regeln für die Wirtschaft festlegt.
Auch die sozialen Aspekte dieser Strategie wurden ignoriert. Durch Förder- und Anreizprogramme werden mit öffentlichen Geldern Unternehmen, Immobilienfirmen oder Waldbesitzer*innen unterstützt, während die Lenkungsabgaben vor allem zu einer stärkeren finanziellen Belastung der Mittel- und Unterschicht führt. Dies ist gerade deshalb ungerecht, weil die reichsten 10% der Weltbevölkerung über die Hälfte der CO2-Emissionen verursachen, während die Ärmsten 50% für nur 7% des Ausstosses verantwortlich sind. Der Kanton Luzern muss deshalb dafür sorgen, dass die Kosten der Klimakrise solidarisch und nach dem Verursacherprinzip getragen werden.
Anträge
- Wir beantragen, dass im Bericht das Ziel «Netto null» CO2-Emissionen bis 2030 gesetzt wird.
- Wir beantragen, dass die Mehrheit der Massnahmen regulatorisch wirken und Lenkungsabgaben rückverteilt werden.
- Wir beantragen, dass der Kanton Luzern eine Reichensteuer zur Finanzierung der Klimaschutzmassnahmen einführt.
Bemerkungen zu Kapitel 6: Massnahmen zum Klimaschutz und im Energiebereich
6.2 Mobilität und Verkehr
In diesem Abschnitt ist zu bemängeln, dass nicht auf den Ausbau des ÖV und die damit verbundene Senkung des Individualverkehrs eingegangen wird. Es fehlen Massnahmen zur Erweiterung von Bus- und Zugnetzes als Alternative zum Personenwagen, oder zur Einführung von Verkehrsberuhigten und Autofreien Zonen. Laut dem Bericht sollen 2030 immer noch 0.42 Millionen Tonnen CO2 in diesem Bereich ausgestossen werden, also eine Reduktion von 38%. DIes genügt nicht ansatzweise. Der Verkehr verursacht den grössten Teil der CO2-Emissionen im Kanton Luzern, weshalb in diesem Bereich ein grosser Handlungsbedarf besteht. Mit dem vorgeschlagenen Massnahmenmix lassen sich die Ziele eines treibhausgasfreien Verkehrssektors im Kanton Luzern bis 2050 aber kaum erreichen.
6.4 Waldwirtschaft
Bei den Massnahmen zum Schutz unserer Wälder und zur Förderung der Biodiverität kann man nicht nur auf die Eigenverantwortung der Waldbesitzer*innen hoffen, die ca. 80% des Luzerner Waldgebiets verwalten. Der Entwurf schlägt die Zusammenarbeit mit den Privatbesitzer*innen vor, was wir auch unterstützen, jedoch der Ansatz ist der Falsche. Nur weil Kooperationen finanziell unterstützt werden, hilft das dem Wald noch lange nicht. Wenn diese Gelder nicht an verbindliche Massnahmen zum Klimaschutz gebunden sind, fliesst sie ins Ungewisse. Statt dem Klima zu helfen wird damit nur die Vetternwirtschaft gestärkt, die bei der Verwaltung privater Wälder herrscht.
6.5 Gebäude
Der Kanton Luzern verpasst es, höhere Anforderungen beim Heizungsersatz in bestehenden Bauten zu stellen. Stattdessen richtet er sich nach dem Nationalen CO2-Gesetz, welches noch nicht einmal beschlossen wurde. Die höheren Beiträge an Fördergelder für energetische Sanierungen sind zwar wünschenswert. Jedoch ist zu beachten, dass damit Profite Immobilienbesitzer mit Steuergeldern subventioniert werden. Die Gelder sollten deshalb an Mietzinsreduktionen gekoppelt sein, damit es auch der Bevölkerung zugute kommt.
6.6 Industrie
Der Bericht sieht fünf Massnahmen im Bereich Industrie vor, von denen jedoch nur drei halbwegs konkret sind. Nur eine dieser drei Massnahmen, nämlich die Verschärfung der Eigenverbrauchsvorschriften, ist für die Unternehmen verpflichtend. Vier der fünf Massnahmen sollen erst 2027-2035 umgesetzt werden, obwohl es unerlässlich ist die CO2-Emissionen so schnell wie möglich zu verringern. Für einen Bereich, der für einen Fünftel der CO2-Emissionen im Kanton verantwortlich ist, sind diese Massnahmen völlig ungenügend. Zum einen nehmen die Massnahmen die Unternehmen viel zu wenig in die Verantwortung, zum anderen kommen sie zu spät. Ausserdem fehlt ein klares Konzept wie die Unternehmen verpflichtet werden sollen «Netto null» zu erreichen. Der Kanton Luzern fasst die Unternehmen mit Samthandschuhen an, obwohl diese massiv vom kapitalistischen System profitieren und für einen grossen Teil der CO2- Emissionen im Kanton verantwortlich sind.